Wir sind für Sie da!
Auch in dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Wieso benötigen Sie einen KFZ-Gutachter?
Wir sind neutral und unabhängig von einer bestimmten Versicherung. Deshalb können wir den vorliegenden Schaden neutral beurteilen und die bestmögliche Schadenbeseitigung ermitteln. Das unterscheidet uns von Gutachtern, die im Auftrag einer Versicherung agieren. Oft steht in diesen Gutachten die Kostenersparnis an erster Stelle und nicht die Qualität der Reparatur.
Unser unabhängiges Sachverständigenbüro verfügt über technisch hochwertige mobile Prüf- und Messsysteme. Damit sind wir in der Lage, verdeckte Schäden aufzuspüren. Das spielt immer dann eine große Rolle, wenn es um die fiktive Schadenabwicklung geht, also die Auszahlung der Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens. Hier bleibt häufig ein Teil der Schäden unentdeckt, da viele Gutachterbüros nicht über das notwendige Equipment verfügen.
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Wieso benötigen Sie ein Gutachten?
Seien Sie aufmerksam, wenn die Versicherung von Ihnen einen Kostenvoranschlag anfordert. Die Versicherung ist dazu verpflichtet, Ihnen die Kosten für ein vollständiges Gutachten zu erstatten – die Gebühren für die Erstellung eines Kostenvoranschlages werden in der Regel nicht übernommen.
Darüberhinaus bezieht sich der Inhalt des Kostenvoranschlages lediglich auf die Reparaturkosten, Kosten für andere Positionen wie Nutzungsausfallentschädigung oder Wertminderung werden nicht ausgewiesen. Das sind aber Positionen, die man nicht vernachlässigen sollte.
Im übrigen ist die Grundlage für ein Gutachten die Schadendokumentation und die erforderliche Beweissicherung, die bei einem Kostenvoranschlag häufig zu kurz kommt.
Wir erstellen die Gutachten mit äußerster Sorgfalt und umfangreichem technischen know-how.
Unsere Leistungen
KFZ-Haftpflichtgutachten
Sachverständigenverfahren
Wertgutachten für Oldtimer
Gebrauchtwagencheck
Sondergutachten
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Worauf müssen Sie nach einem Unfall achten?
1. Kontaktieren Sie sofort die Polizei.
Wenn Sie die Beamten der Polizei hinzuzuziehen, haben Sie immer einen Vorteil im Beweissicherungsverfahren. Die Polizei überprüft den Unfallort, den Hergang und ermittelt die Daten der Unfallbeteiligten. Das sind wichtige Daten für die Versicherungen.
Im Fall eines Personenschadens sollten Sie auf die Hinzuziehung der Polizei nicht verzichten. Hier könnte nämlich der Straftatbestand einer Körperverletzung vorliegen.
2. Beauftragen Sie ein Schadengutachten.
Ab einem Schadenwert von 700,- € ist ein Schadengutachten Grundlage für die Abwicklung Ihrer Ansprüche. Wenn der vermutete Schaden unter der Schadengrenze von 700,- € liegt, reicht auch ein Kostenvoranschlag aus. Wir empfehlen in diesem Fall aber auch hier die Erstellung eines Kurzgutachtens durch ein Sachverständigenbüro.
Die Erstellung eines Gutachtens benötigt im Regelfall eine Bearbeitungszeit von ca. 2-3 Werktagen.
Die Kosten für ein Gutachten werden fast immer von den Versicherungen übernommen.
3. Lassen Sie Ihr Auto reparieren.
Die Auswahl der KFZ-Werkstatt liegt in Ihren Händen. Üblicherweise unterbreitet die Versicherung Ihnen zwar Angebote verschiedener Werkstätten. Sie sind daran aber überhaupt nicht gebunden.
4. Beantragen Sie Nutzungsausfallentschädigung.
Wenn Sie während der Reparatur Ihres Fahrzeuges keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, können Sie die Nutzungsausfallentschädigung beantragen, deren Höhe sich nach der Fahrzeugklasse Ihres reparaturbedürftigen Fahrzeuges richtet.
Sollte die Versicherung darüber einen Nachweis benötigen, erstellen wir diesen für Sie.
5. Schalten Sie im Streitfall einen Anwalt ein.
Sind Sie mit der Abwicklung der Versicherung nicht einverstanden, weil zum Beispiel Reparaturkosten gekürzt wurden, schalten Sie einen Anwalt ein, der Ihre Ansprüche fristgerecht durchsetzt.