Schadenabwicklung nach einem Unfall

KFZ-Sachverständiger

 

Sie haben die freie Wahl bei der Auswahl eines KFZ-Sachverständigen, den Sie zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenhöhe beauftragen. Sollte die Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt haben, ist es dennoch Ihr Recht, sich einen eigenen Gutachter auszusuchen und von ihm ein Gutachten erstellen zu lassen.

Denn die Beweissicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Schadenabwicklung. Insbesondere bei Streitfällen um den Schadenhergang ist diese besonders wichtig.

Bei Schäden unter 700,- € greifen die Sachverständigen auf ein Kurzgutachten zurück.

Reparatur oder Auszahlung des Schadens

 

Sie entscheiden selber, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen oder ob Sie sich die Schadenhöhe auszahlen lassen. Beim Verkauf eines reparierten Fahrzeuges müssen Sie beachten, dass die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig ist. Mithilfe eines Schadengutachtens sind Sie in der Lage, dem Kaufinteressenten den Schadenumfang zu belegen.

Einreichung des Schadens bei der Versicherung

Das Gutachten wird von unserem Büro direkt an die Versicherung des Unfallgegners übersandt. Die Kommunikation darüber erfolgt über uns.